Geflügelschutzimpfung

Schutzimpfung Newcastle Disease – ND

Für alle Hühner- und Putenhalter gibt es eine gesetzliche Verpflichtung gegen die Newcastle-Erkrankung (ND, Newcastle Disease), die Geflügelschutzimpfung, impfen zu lassen. Unterlassungen und fehlende Nachweisführung können von den Veterinärbehörden mit Geldbußen geahndet werden. Noch wichtiger ist, dass falls die Tierseuche ausbrechen sollte, Regressforderungen für die Verbreitung der Krankheit anfallen könnten. Häufig wird nicht gewusst, dass alle Nutzgeflügelhaltungen (Hühner, Puten, Tauben, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Laufvögel) beim Veterinäramt anzumelden sind.

Da Impfstoffe laut Impfstoffverordnung und Arzneimittelgesetz nicht an Privatpersonen ausgehändigt werden dürfen, bieten wir Hühnerhaltern zwei Möglichkeiten an, wie der Impfverpflichtung nachgekommen werden kann:

1. Jahresimpfung per Injektion

Es erfolgt die 2-malige Grundimmunisierung mit einem Lebendimpfstoff im Abstand von 4-6 Wochen. 4-6 Wochen danach gibt es eine Injektion mit einem Totimpfstoff. Die Immunisierung muss dann jährlich mit nur einer Injektion wiederholt werden. Diese Variante eignet sich für einen Hühnerbestand mit konstanter Tierzahl.

2. Quartalsimpfung über das Trinkwasser

Es erfolgt ein vierteljährlicher Bestandsbesuch bei dem die Impffähigkeit der Hühner überprüft wird. Der Impfstoff wird im Trinkwasser aufgelöst. Die Hühner sollten noch nicht mit Wasser versorgt sein und noch nicht ins Freie dürfen, wenn ein Impftermin ansteht. Diese Variante eignet sich für einen Hühnerbestand mit stark wechselnder Tierzahl (z.B. Nachzucht oder häufige Zu- und Verkäufe).

Da der ND-Impfstoff gegenwärtig nur in sehr großen Verbrauchsmengen (500 bis1000 Impfstoffdosen) produziert wird und nach Anbruch der Flasche innerhalb von wenigen Stunden verbraucht sein muss, bieten wir Sammeltermine für beide Impfarten an.

Für weitere Fragen und Terminvereinbarungen stehen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung.

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