Krankheitssymptome von Wildtieren besser einschätzen
Häufig werden beim Spazierengehen kranke oder verletzte Wildtiere – Vögel, Säugetiere und manchmal auch Reptilien – entdeckt. Damit Ihre Hilfe sinnvoll ist, ein paar wichtige Informationen zum richtigen Handeln:
Beobachten Sie Tiere zuerst längere Zeit aus größerer Distanz. Wildtiere haben Angst und reagieren deshalb oft panisch oder aggressiv. Schauen Sie lieber erst aus der Ferne und holen sie ggf. zuerst fachkundige Hilfe. Ansonsten könnte das Tier sich selbst oder sogar Sie verletzen. Informieren Sie den Revierverantwortlichen (Förster) über den Standort eines kranken oder verletzten Tieres. Polizei, Feuerwehr oder die Tierrettung München e.V. sind ebenfalls kompetente Ansprechpartner bei der sicheren Aufnahme von wehrhaften Wildtieren. Schützen Sie immer Hände, Arme und Gesicht (besonders Augen) sowie alle anderen Körperteile vor Verletzungen durch Tiere, da schnelle Abwehrreaktionen im Vorfeld oft schwer abzuschätzen sind.
Krankheitsanzeichen bei Wildtieren sind:
- Fehlender Fluchtreflex
- Fehlende Scheu
- Gesträubtes Fell oder Gefieder
- Trübe, tränende oder vereiterte Augen
- Gesträubtes Gefieder, struppiges Fell
- Hörbare geräuschvolle, z.B. rasselnde, Atmung
- Verletzungen, Wunden, Blutungen
- Asymmetrische Körperhaltung, z.B. hängender Flügel
- Andere Abweichungen vom normalen Status
Es gibt Erkrankungen, wie zum Beispiel die Tollwut, die von Tieren auf den Menschen übertragbar sind. Gründliche Reinigung und Desinfektion der Hände und Transportgegenständen sollte immer nach einem Umgang mit Wildtieren erfolgen. Selbst bei kleinen Verletzungen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Informieren Sie sich bei einer fachkundigen Naturschutz- oder Tierschutzorganisation über die artgerechte Unterbringung und Versorgung eines Findlings. Es ist davon auszugehen, dass ein aufgefundenes Wildtier ein medizinisches Problem hat. Erkrankungen und/oder Verletzungen müssen von einem fachkundigen Tierarzt festgestellt und behandelt werden. Tierärzte sind für den Einsatz von Medikamenten, Arbeitszeit und Untersuchungsmaterial auf finanzielle Beteiligung durch Überbringer und Tierschutzorganisationen angewiesen. Auswilderungsstationen helfen bei der Unterbringung und unterstützen nach Beendigung der tierärztlichen Behandlung mit Rat und Tat die standortgerechte und zeitlich optimale Freilassung.
Ein nicht auszuwilderndes Wildtier, das in menschlicher Obhut gehalten wird, muss immer beim zuständigen Landratsamt gemeldet werden. Diese gesetzliche Bestimmung (Bundesnaturschutzgesetz) dient dem Schutz der Tiere, um nicht artgerechte Haltung von Wildtieren zu unterbinden und illegale Entnahmen von Tieren aus der Natur juristisch verfolgen zu können.
Sammeln Sie keine scheinbar einsamen oder verlassenen Jungtiere ein. Entfernen Sie auch keine Eier aus anscheinend verlassenen Nestern. Die Elterntiere befinden sich meistens auf Futtersuche oder sind von Spaziergängern aufgeschreckt worden. Am Boden hüpfende Jungvögel sind so genannte Ästlinge, jugendliche Vögel, die vor Ihrer vollständigen Flugfähigkeit Erfahrungen am Boden sammeln und von den Eltern weiter gefüttert werden.