Generelle Informationen zu Tierarztkosten
Preislisten gibt es in der Tiermedizin in Form der Tierarzt Gebührenordnung (GOT). Sie schreibt fest, welche Leistung bei welcher Tierart zu welchem Grundpreis erhoben werden muss. Der Grundpreis kann angehoben werden und darf den 3-fachen Satz grundsätzlich nicht überschreiten.
Beispielliste aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 19.07.2017
Leistung | Grundpreis | 2-facher Satz | 3-facher Satz |
Allgemeine Untersuchung und Beratung Wellensittich | 11,45 € | 22,90 € | 34,36 € |
Allgemeine Untersuchung und Beratung Papagei | 27,50 € | 55,00 € | 82,50 € |
Blutentnahme venös | 7,65 € | 15,30 € | 22,96 € |
Krallen kürzen | 6,10 € | 12,20 € | 18,30 € |
Kotuntersuchung lichtmikroskopisch | 7,65 € | 15,30 € | 22,96 € |
Injektion intramuskulär | 4,61 € | 9,21 € | 13,80 € |
Preise in der Tierärztlichen Fachpraxis für Vögel & Exoten – Dr. med. vet. Heike Reball
In unserer Praxis wird zurzeit der 1,8-fache Satz erhoben. Dieser begründet sich in der regionalen Lage und der hohen fachlichen Spezialisierung der Mitarbeiter. Im Notdienst, das heißt außerhalb der regulären Sprechzeiten, wird der 3-fache Gebührensatz erhoben.