Generelle Informationen zu Tierarztkosten
Ab dem 22.11.2022 gilt die neue GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) für Tierarztkosten. Sie legt die Gebühren für Tierarten und Leistungen fest. Der Grundpreis, 1-facher Satz, darf bis zum 3-fachen Satz angehoben werden. Hierbei wird berücksichtigt:
• die Schwierigkeit und der Zeitaufwand der Leistung
• der Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen
• der finanzielle Wert des Tieres
• die örtlichen Verhältnisse (Miet- und Gehaltsniveau)
Die Erhöhung der Gebühren soll sicherstellen, dass die Versorgung Ihres Tieres durch qualifiziertes Personal und mit einer modernen technischen Ausstattung erfolgen kann. Ebenso geht es um die faire Entlohnung unserer Mitarbeiter.
Tierarztkosten in der Tierärztlichen Fachpraxis für Vögel & Exoten Dr. med. vet. Heike Reball
In unserer Praxis wird deshalb grundsätzlich der 2-fache Satz erhoben. Im Notdienst, das heißt außerhalb der regulären Sprechzeiten, wird der 3-fache Gebührensatz + 50 € Notdienstpauschale erhoben.
Beispielliste aus der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 22.11.2022
Leistung | Grundpreis | 2-facher Satz | 3-facher Satz |
---|---|---|---|
Allgemeine Untersuchung und Beratung Rassegeflügel/Volierenvögel | 11,26 € | 22,52 € | 33,78 € |
Allgemeine Untersuchung und Beratung Papagei | 23,67 € | 47,24 € | 70,86 € |
Krallen kürzen | 10,26 € | 20,52 € | 30,72 € |
Tupferprobenentnahme | 8,21 € | 16,42 € | 24,63 € |
Röntgenaufnahme, erste und zweite jeweils | 26,53 € | 53,06 € | 79,59 € |
Injektion i.m./s.c. | 5,75 € | 11,50 € | 17,25 € |